Neue Adresse Wellcon Wien: 1020 Wien, Nordbahnstraße 51/Top 10/II

Untersuchungen

Wir achten auf Ihre Sicherheit und Gesundheit.

Gemäß Arbeitnehmer:innenschutzgesetz [ASchG] haben Arbeitgeber:innen bei der Übertragung von Aufgaben an Arbeitnehmer:innen deren Eignung in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit zu berücksichtigen. Hierbei ist auf Konstitution und Körperkraft, Alter und Qualifikation zu achten.

Wellcon Arbeitsmedizin unterstützt Führungskräfte bei der Erfüllung dieser Fürsorgepflicht, insbesondere bei Beschäftigung von Schwangeren, Jugendlichen oder Personen mit körperlichen Leistungseinschränkungen. Anhand von speziellen Untersuchungen stellen Ärzt:innen die Tauglichkeit von Arbeitnehmer:innen fest, vor allem wenn diese bei ihrer Tätigkeit besonderer Gefahr ausgesetzt sind.

Expertise

Ganzheitliche Betrachtung des arbeitenden Menschen, unter Einbeziehung von physischen, psychischen und sozialen Aspekten.

Fürsorge

Unterstützung der Führungskräfte bei der Erfüllung ihrer Fürsorgepflicht, insbesondere bei Beschäftigung von Schwangeren, Jugendlichen oder Personen mit körperlichen Leistungseinschränkungen oder bei besonderen Herausforderungen wie Nachtschichtarbeit, Wiedereingliederung.

Standards

Österreichweit einheitliche medizinische Standards bei Berücksichtigung von Datenschutz und ärztlicher Schweigepflicht.

Untersuchungen

Einer der Schwerpunkte von Wellcon sind Tauglichkeits- und Eignungsuntersuchungen. Für gefährliche Tätigkeiten ist zur Sicherheit von Arbeitenden, Betrieben und Dritten ein entsprechender Gesundheitszustand erforderlich. Diese Tauglichkeits- und Eignungsuntersuchungen werden nach festgelegten Regeln [Gesetze, Betriebsvereinbarungen, anerkannte medizinische Standards] durchgeführt. Bei Eignungsuntersuchungen für Tätigkeiten im Bahnbereich können wir jahrelange Erfahrung und Expertise aufweisen – insbesondere auch bei medizinischen Untersuchungen zur Erlangung der Fahrerlaubnis für Triebfahrzeugführer:innen.

Wellcon verfügt über moderne Geräte. An unseren fünf Standorten sowie regionalen Außenstellen können alle angebotenen Untersuchungsleistungen durchgeführt werden. Gewisse Untersuchungsarten können nach Absprache auch vor Ort in den Betrieben stattfinden. Dazu gehören u. a. die Untersuchung gemäß AschG § 68 [„Bildschirmbrillenuntersuchung“]. In allen Fällen werden untersuchte Personen über die Beurteilung informiert. Datenschutz und ärztliche Schweigepflicht werden selbstverständlich strikt eingehalten.

Unser Untersuchungsportfolio

  • Asbestnachsorge
  • Gesundheit und Beruf [GuB]
  • Tauglichkeitsuntersuchungen [Höhentauglichkeitsuntersuchung, Triebfahrzeugführer:in-Untersuchung gem. Eisenbahngesetz, ÖBB32, PB32]
  • Gesundheitstage
  • Arbeitsmedizinische Untersuchungen gem. ASchG §§ 49, 50
  • Bildschirmbrillenuntersuchung gem. ASchG § 68
  • Sonstige besondere Untersuchungen gem. ASchG § 51
    [z. B. Nachtschichtuntersuchungen]
  • Untersuchungen gem. Wiedereingliederungsteilzeitgesetz