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Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wellcon Gesellschaft für Prävention und Arbeitsmedizin GmbH [Wellcon] ist bemüht, ihre Website im Einklang mit Web-Zugänglichkeits-Gesetz [WZG] idgF zur Umsetzung der Richtlinie [EU] 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.wellcon.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website wellcon.at ist mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 [2021-03] nach der Richtlinie [EU] 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vollständig vereinbar.
Wir setzen uns dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen sicherzustellen. Hierfür unternehmen wir laufend Anstrengungen, um das Benutzererlebnis und die Barrierefreiheit für alle zu verbessern. Dabei wenden wir die relevanten Barrierefreiheitsstandards an – in der Überzeugung, dass es unsere gemeinsame moralische Verpflichtung ist, Menschen mit Behinderungen eine nahtlose, zugängliche und ungehinderte Nutzung zu ermöglichen. Wir sind bestrebt, alle Seiten und Inhalte auf wellcon.at barrierefrei zu gestalten, aber einige Inhalte erfüllen möglicherweise noch nicht vollständig die höchsten Barrierefreiheitsstandards.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- PDF-Dateien: Nicht alle PDF-Dokumente wurden so erstellt, dass sie von Screenreader-Benutzer: innen vollumfänglich erfasst und genutzt werden können. Eine Behebung der Barrieren in diesen PDF-Dokumenten stellt eine unverhältnismäßige Belastung dar im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen.
- Videos: Bei dem auf der Website veröffentlichtem Video sind die WCAG-Erfolgskriterium 1.2 für Zeitbasierte Medien nicht gänzlich erfüllt. Es wird jedoch Text als Medienalternative zur Verfügung gestellt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 31.03.2025 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie [EU] 2016/2102 erfolgte in Form einer externen Bewertung durch unseren Webdesigner EB-Marketing Eugen Botay [eb-marketing.at] nach WCAG 2.0 im Konformitätslevel AA.
Feedback und Kontaktangaben, Beschwerdemöglichkeit
Sollten Sie auf www.wellcon.at Barrieren finden, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern, so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.
Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Kontakt:
Wellcon Gesellschaft für Prävention und Arbeitsmedizin GmbH
Nordbahnstraße 51/Top 10/II
A-1020 Wien
E: office-wien@wellcon.at
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH [FFG] wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.